Kosten

Die Kosten werden in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Wir weisen darauf hin, dass eine Erstberatung Gebühren auslöst und nicht kostenlos erfolgen kann.  Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Streitwert und dem Verfahrensstand (Beratung, außergerichtliche Vertretung bzw. gerichtliche Vertretung). Da die Höhe der Beratungsgebühr vom Einzelfall abhängt, sprechen Sie uns bitte ggf. darauf an. Es besteht die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung, wobei je nach Aufwand ein Honorar individuell oder nach Stundensatz vereinbart werden kann. Insbesondere bei strafrechtlichen Angelegenheiten werden häufig Honorarvereinbarungen getroffen.


Beratungshilfe

Beratungshilfe wird als Rechtsberatung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens demjenigen gewährt, der die erforderlichen Mittel für die Kosten seiner rechtlichen Beratung nicht aufbringen kann. Vor Bewilligung wird abgesehen von der Bedürftigkeit des Beantragenden geprüft, ob der Antragsteller noch andere Möglichkeiten einer kostenlosen Beratung in Anspruch  nehmen kann oder ob sogar eine Rechtsschutzversicherung besteht. Wird dem Antragsteller Beratungshilfe gewährt, so fällt lediglich die Selbstkostenbeteiligung an, die z. Z. 15,00 € beträgt. Die Gebühren werden dann von dem Gericht übernommen. Es empfiehlt sich vorab bei dem zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein ausstellen zu lassen.

Sollte ein Rechtsstreit bei Gericht schon anhängig sein, so kann u. U. Prozesskostenhilfe beantragt werden. Wir beraten Sie gerne, kommen Sie auf uns zu.